Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Vertragsabschluss, so sind nachfolgende Maklerprovisionen unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig:
Bei Abschluss eines Kaufvertrages: 4,76% (inklusive gesetzlicher MwSt.) der notariell beurkundeten Kaufpreissumme
Bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages: 3,57 (inklusiv gesetzlicher MwSt.) Monatsmieten der vertraglich vereinbarten Nettomiete
Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist.
Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Die Maklercourtage ist unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Mietvertrages fällig.
Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.